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Aufforderung zur Abgabe des Steuererklärung 2012
#11
Es gibt zwischen den Ländern sogenannte Doppelbesteuerungabkommen. Diese sehen vor, dass nur einmal besteuert werden kann.

Wenn er also in der Schweiz (?) besteuert wurde, so sollte er diese Besteuerung dem deutschen Finanzamt nachweisen. Damit könnte man schon mal etwas erreichen. Nun kommt aber noch folgendes hinzu:

Hatte er Einkünfte in Deutschland in demselben Jahr und Einkünfte in der Schweiz (die dort versteuert wurden), dann sind die schweizerischen Einkünfte in D zwar nicht nochmals zu versteuern (s. Doppelbesteuerungsabkommen) fallen aber hier in D in den Progressionsvorbehalt.

Wie sage ich es möglichst kurz und Versändlich (?): Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass diese Einkunft selbst (also die aus der Schweiz) zwar nicht versteuert wird, aber letztlich auf das Einkommen in D gerechnet wird, weshalb sich der Steuersatz erhöht des Einkommens, dass er hier erzielte.

Hat er auch noch wie oben vermerkt, Arbeitslosengeld zeitweise bekommen, wird dieses letztlich auch nicht besteuert, erhöht aber den Progresionsvorbehalt. Ich weiß, das ist Steuerrecht. Das kann man nicht einfach so verstehen ;-)

Zu der Frau: Wenn nur Er die Einkünfte erzielte, hat er sie, ob zusammen veranlagt oder nicht, auch zu leisten. Also die Steuern.
Hat die Exe auch Einkünfte erzielt, könnte man einen Aufteilungsbescheid beim Finanzamt beantragen. Die freuen sich dann wahnsinnig! Haha. Das ist richtig Handarbeit!

Dann werden die Einkünfte von Ihr und von Ihm aufgeteilt und die jeweilige Steuerlast ebenso.

Im Zweifel kann das hier im Forum aber nicht abschließend geklärt werden.

Dem Finanzamt ist es völlig egal ob Unterhalt zu leisten ist oder das Geld aus anderen Gründen nicht da ist. Man kann Stundungen beantragen in Form einer Ratenzahlung. Funktioniert nur dann, wenn:

1. Nachzahlungen innerhalb von 6 Monaten in Raten geleistet werden.
2. Nachgewiesen (!) wird, das KEINE Bank einen Kredit gibt
3. Man tatsächlich nicht leistungsfähig ist.

Ist bißchen Schreiberei, habe ich aber schon für manche durchbekommen. Kann man also hin kriegen. Ist aber Krampf.
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RE: Aufforderung zur Abgabe des Steuererklärung 2012 - von Nappo - 19-11-2013, 00:05

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