19-11-2013, 10:52
(19-11-2013, 05:43)Omega schrieb: Ich dachte, dass so ein Eintrag zwecks Aufenthaltsermittlung eher unproblematisch sei, da man einfach eine falsche Anschrift geben kann. Ist denn hier ein Fall bekannt, wo jemand ausserhalb von D wegen dem 170er durch so einen Eintrag verhaftet worden ist?
Es sind sogar wegen nicht gezahlten Unterhalt schon Leute innerhalb der EU von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert worden. Das hängt immer davon ab, wer einen verfolgt und was es zu holen gibt. Solange Du nicht erreichtbar bist (also auch nicht an der Grenze) gibt es keine Probleme.
https://t.me/GenderFukc