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Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
#7
(18-11-2013, 21:30)p schrieb: Umgangsregelungen sollen nicht überladen sein, aber sie müssen den Aufenthalt des Kindes für 365 Tage im Jahr definieren. Tage nicht zu beachten oder gar Punkte mit "das vereinbaren die Eltern im Gespräch" sind auf die Dauer tödlich. Das geht immer nur gut, solange Friede Freude Eierkuchen ist. Und das ist es bestenfalls nur eine Zeitlang. Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Umgangsberechtigten, der ist immer im Nachteil. In seinem Interesse muss es liegen, eine wohldefinierte Regelung zu erreichen.

Dem kann ich aufgrund eigener Erfahrung nur voll und ganz zustimmen.

@L3NNOX: Wie weit wohnst Du denn von Deinem Kind weg?

Wäre eine Regelung wie:

Ostersonntag bei KM, Ostermontag bei Papa,

oder

1. Weihnachtstag bei KM, 2. Weihnachtstag bei Papa,

durchführbar?

Simon II
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RE: Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt? - von Simon ii - 19-11-2013, 11:56

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