19-11-2013, 15:40
(19-11-2013, 14:38)eve1510 schrieb: Er hat nicht rein geschrieben das die Mutter die informationen nicht weitergibt
Widerspruch mit dem hier:
(19-11-2013, 10:35)eve1510 schrieb: da mein Mann ein Schreiben an den Kindergarten geschrieben hat, das sie keine Informationen weitergibt
Aber egal, man darf der Mutter auch indirekt nichts unterstellen. Wenn man sie schon nicht ignorieren kann (was immer das Beste ist), dann mit Höflichkeit einseifen. Die Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegen bei Null. Das sind Phantasien. Bleibt in der Realität, träumt nicht von Unerreichbarem, sondern handelt für Erreichbares. Viel wichtiger wäre gewesen, sofort diesen gestrichenen Umgangstag einzuklagen. Wenn der vorher üblich war, dann kann sie den nicht einfach streichen. Die Chancen hätten gut gestanden, den mit Hilfe einer gerichtlichen Regelung wieder zu bekommen.
Der Zug dafür ist noch nicht ganz abgefahren, auch wenn es besser ist, so etwas sofort anzugehen.