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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
(29-10-2013, 16:59)sorglos schrieb: Ich will sagen:
Es gibt bisher kein "vereinfachtes, schriftliches Verfahren" nach §155a FamFG, in dem gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht zugeteilt wird.

Mir ist jedenfalls bisher kein einziges bekannt geworden. In etlichen Fällen, wo der Vater das SR wollte, endete es durch Sorgeerklärung beim Jugendamt (sachlogisch nicht gegen den Willen der Mutter). In allen anderen Fällen, werden a) bei den kleinsten, unsubstantiierten Bedenken der Mutter die Verfahren von den RichterINNEN ins "normale streitige" Verfahren (= höherer Streitwert von 3000€) "überführt" oder b) wegen der Kollision mit §159 FamFG (Anhörung der Kinder) als normales Verfahren geführt.

Nur nochmal festgehalten, anläßlich dessen, dass das neue Verfahren zum Sorgerecht nun seit 6 (sechs) Monaten Gültigkeit hat.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von sorglos - 20-11-2013, 00:49
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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