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Vaterschaftstest in Australien moeglich ?
#23
Mal zur Richtigstellung:

Man kann, auch wenn die Mutter behauptet, das der oder ein anderer der Vater ihres Kindes sei, nicht einfach wegen Abwesenheit zum Vater und damit zum Unterhaltsschuldner gestempelt werden.
Meist wird dann der Prozess, wenn der Putativvater nicht erreicht werden kann, das Verfahren als ruhend gestellt, besonders dann, wenn der "Beklagte" sich nicht mehr in Deutschland aufhaelt und auch nicht mehr angemeldet ist.
Nochmal: Gibt es keinen Anhaltspunkt, wo sich der vermeintliche Vater aufhaelt, wird dieser nicht sogleich bei Gericht als Vater verurteilt!

Da kann ja jede ONS geschwaengerte Frau sich im Internet ein Telefonbuch nehmen, vorzugsweise im Ausland, und irgendjemand als ihren Vater aussuchen.
Das ist Kaese und da wird erstmal jahrelang gar nichts passieren, wenn der angegebene Vater nicht auffindbar ist.
Es gibt aber einen Nachteil, der gravierend ist:

Kommt der Beklagte moegliche Vater irgendwann wieder nach Deutschland und wird durch DNA Analyse als Vater festgestellt, wird er RUECKWIRKEND vom Zeitpunkt der Geburt des Kindes zum Unterhalt verurteilt und hat somit sofort einen Schuldenberg vor sich. Ein weiterer Nachteil ist, das diese rueckwirkenden Unterhaltsschulden 30 Jahre vollstreckbar sind. Der dann beginnende laufende Unterhalt ist nur einer 3 jaehrigen Verjaehrung unterworfen, teils sogar weniger wenn die Berechtigte Mutter nicht zeitnah den Unterhalt mit mindestens einem Vollstreckungsversuch pro Jahr der Verjaehrung entgegentritt.
Das der Unterhalt dann rueckwirkend ausgeurteilt wird, liegt an der perversen deutschen Gesetzgebung, die besagt, das die Mutter an der Unterhaltsbeitreibung gehindert war weil der Erzeuger nicht auffindbar war.

Nur mal so als Randnotiz zu der Perversitaet dieser Gesetzgebung:
Wenn ein Unterhaltsschuldner zuviel Unterhalt bezahlt hat, gilt er laut Rechtssprechung als im guten Glauben verbraucht und kann nicht wieder zurueckgefordert werden.
Bei rueckwirkenden gerichtlichen Unterhaltsschulden gilt das bereits verbrauchte Einkommen des Vaters dann nicht und er muss von Geburt an nachzahlen, weil er nicht auffindbar war. Dabei ist es egal, ob der Mann es wusste, das er ein Kind hat, oder nicht.

Tolle deutsche Rechtssprechung, nicht wahr?

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Vaterschaftstest in Australien moeglich ? - von g_r - 13-11-2013, 12:50
RE: Vaterschaftstest in Australien moeglich ? - von g_r - 14-11-2013, 11:51
RE: Vaterschaftstest in Australien moeglich ? - von g_r - 17-11-2013, 17:28
RE: Vaterschaftstest in Australien moeglich ? - von g_r - 18-11-2013, 13:58
RE: Vaterschaftstest in Australien moeglich ? - von gleichgesinnter - 20-11-2013, 05:02
RE: Vaterschaftstest in Australien moeglich ? - von g_r - 24-11-2013, 15:01

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