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Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern?
#1
Ich war heute Morgen beim JA, um mit der KM eine Umgangsvereinbarung zu treffen, nachdem sie diesen Sommer eigenmächtig die bis dato geltende Regelung geändert hat und hin und wieder auch den Umgang komplett boykottierte.
Gegen die Beibehaltung der ursprünglichen Regelung (alle 2 Wochen Fr. Nachmittag bis Di. Morgen) argumentierte die KM mit tatsächlich vorhandenen Schulschwierigkeiten in Kombination mit dem Schulwechsel (10 Jahre alt, Grundschule --> Gymnasium).
Der Grund für die bereits vorher bestehenden Probleme ist mMn die laissez-faire-Erziehung der Mutter, aber die Dame vom JA war auch der Meinung, dass die Schulsachen an einem Platz sein müssten, häufiger Wechsel nicht förderlich sei...
Nun ist, nachdem das von mir geforderte Wechselmodell ("Ceterum censeo..." Big Grin) abgelehnt wurde, folgender Vorschlag auf dem Tisch:

Zitat:Mein Sohn kommt immer Mi. von 15:30 - 19:00 Uhr sowie jedes 2. Wochenende von Fr. 15:30 Uhr bis So. 16:30 Uhr zu mir; Ferien werden geteilt.

Hier liegt nun das Problem: Weil so ein Kind selbstverständlich sämtliche Kapazitäten einer richtigen Vollblut-KM in Anspruch nimmt, liegt ihr nichts ferner als regelmäßige Erwerbsarbeit. Infolgedessen legt sie sich ungern fest, denn dies wiederspräche ihrem fröhlich-spontanen Naturell und dem ihrer Künstler-Freunde.
Daher lehnt sie die von mir vorgeschlagene fixe Regelung (2014: 1. Hälfte Sommerferien bei ihr, 2. bei mir, 2015: umgekehrt usw.) ab. Das JA versuchte zu vermitteln: Die Weihnachtsferien 2013/14 sowie die Osterferien 2014 haben wir jetzt, die Sommerferien sollen bis Ende Januar 2014 geplant sein.
Ich will aber so wenig wie möglich mit der KM zu tun haben, anstatt mich halbjährlich beim JA zu treffen, um Ferien zu planen. Ich bin es echt leid! Außerdem will ich JETZT Flüge für den Sommer buchen, solange sie bezahlbar sind.
Meine Frage: Was kriege ich denn vor Gericht hinsichtlich der Ferienregelung für einen Rahmen? Ich habe mal etwas von 9 Monaten im Voraus gelesen. Das wäre natürlich gut. Mir ist es ohnehin lieber, eine rechtsverbindliche Regelung zu haben, sprich zu klagen.

Zur Erheiterung: Die KM forderte, dass das von mir angeschaffte Schlagzeug unseres Sohnes nunmehr bei ihr aufgestellt werden solle, damit regelmäßiges Üben neben dem von mir organisierten Schlagzeugunterricht auch unter den Voraussetzungen der willkürlichen Umgangseinschränkung möglich sei. Ich konterte natürlich mit der Forderung nach mehr Umgang (mehr Umgang = mehr Üben). Die Dame vom JA kritisierte darauf hin, mir ginge es gar nicht um das Kind; ich wolle vielmehr mit erpresserischen Methoden unrealistische Umgangsforderungen durchsetzen. Wink
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Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von resistance01 - 20-11-2013, 13:21
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 20-11-2013, 14:44
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 22-11-2013, 16:40

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