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Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern?
#9
(20-11-2013, 16:20)p schrieb: Das Schlagzeug? Das gehört euch gar nicht, du hast es von Bekannten geliehen und darfst es deshalb nicht weitergeben. Wir werden doch bei 99% der Aussagen von Jugendamt und Ex nach Strich und Faden belogen, für dumm verkauft und verarscht. Deshalb haben wir unsererseits das Recht, die jeweils zielführendste Antwort zu geben.

Verquere Logik. Abgesehen davon, dass es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt, ist das Einbehalten des Schlagzeuges als Druckmittel auch nicht besonders zielführend, jedenfalls nicht dann, wenn man das Wohl des Kindes im Auge hat.

Musikunterricht ist eine ziemlich kostspielige Angelegenheit. Wenn man das Geld investiert, sollte das Ganze auch ernsthaft betrieben werden. Mit zwei Tagen Üben pro Woche im Schnitt wird das Ergebnis weniger als unterdurchschnittlich sein.

Sinnvoll ist es, wenn das Instrument tatsächlich dort steht, wo sich das Kind am häufigsten aufhält. Aber um das zu erkennen bedarf es erwachsener Eltern, die irgendwann über das "Wenn-Du-mit-Sandförmchen-wirfst-hau-ich-Dich-mit-meiner-Schaufel"-Stadium hinausgekommen sind.
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RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 20-11-2013, 14:44
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Theo - 20-11-2013, 17:03
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 22-11-2013, 16:40

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