20-11-2013, 17:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-11-2013, 17:10 von Clint Eastwood.)
(20-11-2013, 05:02)gleichgesinnter schrieb: Der dann beginnende laufende Unterhalt ist nur einer 3 jaehrigen Verjaehrung unterworfen, teils sogar weniger wenn die Berechtigte Mutter nicht zeitnah den Unterhalt mit mindestens einem Vollstreckungsversuch pro Jahr der Verjaehrung entgegentritt.
Hmmmm.. Dazu mal eine Frage in eigener Sache: 2011 nicht bezahlter Exenunterhalt verfällt dann bereits 2014? Jan 2014 verfällt der Jan 2011 Unterhalt, Feb der Feb Unterhalt, usw..?
Keine Pfändungsversuche in 2011, 2012 und 2013 bisher.
Meine Anwältin meint, dass die Rückstände erst in 30 Jahren verjähren.
Ich erkenne die offene Forderung ja grundsätzlich an und zahle immer wieder was ab, so gut ich halt kann, erkenne halt auch irgendwie die Betreuungsleistung der KM an und habe auch wieder regelmäßig Kontakt zum Kind.
Wer weiß was?