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Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern?
#10
(20-11-2013, 17:03)Theo schrieb: Sinnvoll ist es, wenn das Instrument tatsächlich dort steht, wo sich das Kind am häufigsten aufhält. Aber um das zu erkennen bedarf es erwachsener Eltern, die irgendwann über das "Wenn-Du-mit-Sandförmchen-wirfst-hau-ich-Dich-mit-meiner-Schaufel"-Stadium hinausgekommen sind.

Schade, dass du ein Problem mit dem Wechselmodell hast. Ich hoffe, dass Väter statt ihre gekauften Kindersachen an die Mutter abzugeben sie im Wechselmodell dem Kind zur Verfügung stellen und sich dafür nicht als Sandkastenschläger diffamieren lassen. Sehr bedauerlich, wenn du immer noch im "alles zur Mutter geben" festhängst statt "Kind lebt bei Vater und Mutter gleichermassen".
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RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 20-11-2013, 14:44
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von p__ - 20-11-2013, 17:55
RE: Umgangsvereinbarung / Was kann man fordern? - von Nappo - 22-11-2013, 16:40

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