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Angeklagte Vergewaltigung endet mit Freispruch
#5
(20-11-2013, 18:04)p schrieb: Wer bereits kurz nach der behaupteten Tat über so unmittelbar erfassbare Dinge wie den angeblichen Tatort stolpert und mehrere Versionen erzählt, soll sich also die Geschichte "nicht ausgedacht" haben?
Deshalb hatte ich diesen Satz fett markiert.

Es bleiben nicht viele Möglichkeiten, wenn das Verfahren mit "einem ganz deutlichem Freispruch" des Angeklagten endet.
Da die vorgeblich Vergewaltigte eineindeutig genau diesen Angeklagten beschuldigt hatte und Aussage gegen Aussage stand ...

Um allerdings dem Amtsermittlungsgrundsatz nicht folgen zu müssen, bleibt eben nur noch:
"Wir wollen aber nicht so weit gehen, dass sie sich die Geschichte ausgedacht hat."
Da braucht sich schließlich die Staatsanwaltschaft nicht weiter mit diesem unbequemen Fall auseinandersetzen.
Kenne ich alles genau so aus eigenem Erleben.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Angeklagte Vergewaltigung endet mit Freispruch - von Pistachio 00 - 20-11-2013, 19:30

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