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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#17
(20-11-2013, 15:24)gegen-das-system schrieb: gestaltet sich dann der Unterhalt ?

An der Gestalt des Unterhalts oder der Unterhaltspflicht ändert sich
gar nichts.
Es fehlen hier aber die Zahlen (Einkommen, Mietkosten, Beträge der Unterhaltstitulierungen), um eine Bedarfsberechnung hierzu durchzuführen,
um einen möglichen Aufstockungsanspruch einmal konkret zu beziffern.
Fakt ist, das man sozialrechtlich in den Genuß von höheren Erwerbstätigenfreibeträgen kommt als im Unterhaltsrecht, was eine enorme finanzielle Entlastung bringt. Darüber hinaus beschert es den Kindern regelmässige und gesicherte Unterhaltszahlungen, was auch die Stimmung und die Gunst beim Betreuungselternteil heben sollte.
Außerdem kann der leistungsschwache Unterhaltspflichte morgens beim Rasieren endlich wieder in den Spiegel schauen, wie Herr Benkelberg das mal
formulierte.

Das war ja auch die eigentliche Intention von dem Gesetzgeber,
den Unterhaltspflichtigen soweit zu entlasten, damit die Kinder
bei mangelnder Leistungsfähigkeit, sei es auch nur temporäre, nicht auch noch in die Grundsicherung fallen und damit weitere Kosten zu Lasten
des Bundes und der Kommunalhaushalte produzieren (Nicht zu vergessen der dadurch ersparte zusätzliche Verwaltungsaufwand).

In dem Fall des alleinerziehenden Vaters funktioniert das aber nicht. Der kann nicht her gehen und zur
unterhaltspflichtigen Mutter sagen: "Geh aufstocken, damit das Kind endlich mal neue Hosen bekommen kann."
Der BGH (und zuvor auch einige OLG) hat jüngst entschieden, das eine Titulierung oder Ausweitung der
bestehenden Unterhaltspflicht unter Berücksichtigung der ALGII-Absetzungsmöglicheit von Barunterhalt
nicht in Frage kommt. Das wäre quasi ein Vertrag zu Lasten Dritter, also der Solidargemeinschaft.
Einen gesetzlichen Zwang, einen Antrag auf Aufstockung zu stellen, den gibt es also nicht.

Soweit ich die Unterhaltstaskforce aus
Brühl verstanden habe, will man ja den Erwerbstätigkeitsanreiz für
Unterhaltspflichtige ja auch noch aus dem Selbstbehalt wegsäbeln. Dann ist quasi jeder Unterhaltszahler, der Otto-Normal verdient, automatisch an oder gar jenseits der Grenze zum Sozialfall angekommen.

Tja, wenn man mal die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab zum
gesetzlichen Mindestlohn erheben würde. Aber die 8 Euro fünfzig
bringen ja nicht mal die Hälfte von dem, was ein Zahlesel in der
Lohntüte haben müsste, um dem auch nur ansatzweise gerecht zu werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit - von Nappo - 18-11-2013, 21:54
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