21-11-2013, 13:09
(20-11-2013, 20:44)raid schrieb: Natürlich nicht! Der Junge wird ihr schon hinreichend genug Gründe gegeben haben, dass sie sich zumindest irgendwie möglicherweise virtuell gesehen evtl. u. U. zumindest potentiell quasi sozusagen von ihm genötigt fühlen musste, und er sich zumindest, selbst wenn man annimmt, dass sie minimalst von der Wahrheit abgewichen ist/sein könnte, auf unsäglichste Art und Weise (sich) wenigstens Zutritt zu ihrer geistigen sexuellen Ebene verschafft haben wird ZUMINDEST könnte, dies freilich gegen ihren Willen, infolge sie durchaus evtl. u. U. durchaus auf geistiger Ebene zumindest emotional gefühlt eine Vergewaltigung erlebt haben dürfte, nun ja könnte, sprich der junge Mann, welcher ja naturgemäß voll im Saft steht und alleine deshalb schon zumindest nicht unschuldig sein kann, auf niederträchtigste Art und Weise über sie gekommen ist. --> Also ausgedacht hat sie sich das 100pro nicht!
das ist so gut formuliert, lass das keinen Staatsanwalt in die Finger bekommen