21-11-2013, 17:54
Hallo Simon,
das ist wohl wahr mit dem Anrecht! Dennoch ist mir dabei nicht ganz transparent, ob das JA eigenmächtig für die Kinder rechtlich aktiv werden kann, wenn kein Beistand für die KM existiert und somit keine Rechtsgrundlage für das Handeln des Jugendamtes zur Verfolgung von Unterhaltsthemen im Rahmen von §1712 existiert. Wenn die KM per Anwalt fordern würden oder das JA im Rahmen einer Beistandschaft wäre der Fall klar. Ist die Verfolgung der Unterhaltstitulierung durch das Jugendamt kein reines Thema der Beistandschaft?
das ist wohl wahr mit dem Anrecht! Dennoch ist mir dabei nicht ganz transparent, ob das JA eigenmächtig für die Kinder rechtlich aktiv werden kann, wenn kein Beistand für die KM existiert und somit keine Rechtsgrundlage für das Handeln des Jugendamtes zur Verfolgung von Unterhaltsthemen im Rahmen von §1712 existiert. Wenn die KM per Anwalt fordern würden oder das JA im Rahmen einer Beistandschaft wäre der Fall klar. Ist die Verfolgung der Unterhaltstitulierung durch das Jugendamt kein reines Thema der Beistandschaft?