21-11-2013, 18:57
(21-11-2013, 17:54)krabbe schrieb: Ist die Verfolgung der Unterhaltstitulierung durch das Jugendamt kein reines Thema der Beistandschaft?
Meiner Meinung nach hantiert das JA bisher noch nicht im Rahmen einer Beistandsschaft:
Es weist Dich auf Deine gesetzlichen Pflichten hin und zeigt Dir auf, was Dir blüht, wenn Du diesen nicht folgst.
Das hat Beistandsschaft zunächst einmal nichts zu tun.
Und noch einmal: Bei der Titulierung ziehst Du vor Gericht mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit den Kürzeren!
Da Ihr Euch auf die Höhe des KUs geeinigt habt, sehe ich keinen Sinn in einer Gerichtsverhandlung.
Simon II