21-11-2013, 19:13
(21-11-2013, 16:50)krabbe schrieb: Heute erreichte mich wieder ein Schreiben mit dem Verweis auf den Anspruch der Kinder sowie des Rechtsschutzbedürfnisses für die Titulierung, wessen ich mir vorab bewusst war. Unterschwellig wird gedroht, das bei Ignoranz des Themas eine gerichtliche Klärung möglich wäre.Das Schreiben lade doch mal hier hoch!
Mich würde mal interessieren, was Du unter "unterschwellig" verstehst.
Natürlich kann die vertretungsberechtigte Mutter einen Anspruch auf Titulierung durchsetzen.
Dann muss sie das aber auch von dIr fordern!
Solange sie von einem JA nur beraten wird (vermutlich wird sie von diesem Verein auch gedrängt, eine Beistandschaft einzurichten, damit man was zu tun hat), kannst Du das ignorieren. Du kannst ihnen auch antworten, sie sollen Dir eine Vertretungsvollmacht vorlegen oder endlich diese Schreiben, die Du als Belästigung empfindest, einstellen. Die Mutter selbst wäre mit der Situation offenbar sehr zufrieden. Denn sonst hätte sie eine Beistandschaft längst eingerichtet!
Und als Annex würde ich noch erwähnen, dass Deutschland wegen der menschenrechtsverletzenden Greueltaten seiner Jugendämter bereits mehrfach von einem nicht geringeren als dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt worden ist.
Jugendamt - Nein Danke!