22-11-2013, 08:34
man liebt zwar den verrat - aber nicht den verräter,
so auch das finanzamt.
wenn was dran ist - vorsicht
wenn es über 1 mio eur ist, beantrage schon mal eine feile
wenn es gering ist <100keur, könnte es ein bußgeld + nachzahlung geben
wenn das bußgeld höher als 90 tagessätze ist, vorbestraft
dir muß nachgewiesen werden, daß DU die eimails geschrieben hast und
niemand anders, deine ex kann ja genauso an deinem rechner rumgemacht haben
stell mal weitere "in-etwa-infos" rein.
bb
netlover
so auch das finanzamt.
wenn was dran ist - vorsicht
wenn es über 1 mio eur ist, beantrage schon mal eine feile
wenn es gering ist <100keur, könnte es ein bußgeld + nachzahlung geben
wenn das bußgeld höher als 90 tagessätze ist, vorbestraft
dir muß nachgewiesen werden, daß DU die eimails geschrieben hast und
niemand anders, deine ex kann ja genauso an deinem rechner rumgemacht haben
stell mal weitere "in-etwa-infos" rein.
bb
netlover