22-11-2013, 16:40
Schwierig Regelungen aus dem Finanz- und Steuerrecht zu übertragen. Dort heißt es "Recht im Unrecht gibt es nicht", sofern sich jemand auf einen Sachverhalt beruft der Unrecht war und als solches nicht erkannt wurde bzw. verfristet ist und nicht mehr anfechtbar. So ist Berufung hierauf nicht möglich.
Das Finanz- und Steuerrecht sieht auch vor: "Gleiches wird gleich und Ungleiches ungleich behandelt."
Erzähl das mal der Küstenbarbie! Da müsste die sich schon ein drittes Bein wachsen lassen um mit uns gleich zu sein. Da möchte ich die quäken hören.
Soll die Mutter vom Unterhalt ein Schlagzeug kaufen. Basta! Dafür kriegt sie die Kohle! Ich war auch nicht so bescheuert, immer alles mit zu geben. Das Zeug verschwand auf nimmer wiedersehen.
Ordentliche Ferienregelung kriegst Du nur vorm FG durchgesetzt. Und ob die KM sich dauerhaft dran hält, bis Du wieder dort antreten musst, ist immer fraglich.
1. Regelung der Ex vortragen
2. Antwort abwarten / 10 Tage Zeit lassen
3. Klagen
Das Finanz- und Steuerrecht sieht auch vor: "Gleiches wird gleich und Ungleiches ungleich behandelt."
Erzähl das mal der Küstenbarbie! Da müsste die sich schon ein drittes Bein wachsen lassen um mit uns gleich zu sein. Da möchte ich die quäken hören.
Soll die Mutter vom Unterhalt ein Schlagzeug kaufen. Basta! Dafür kriegt sie die Kohle! Ich war auch nicht so bescheuert, immer alles mit zu geben. Das Zeug verschwand auf nimmer wiedersehen.
Ordentliche Ferienregelung kriegst Du nur vorm FG durchgesetzt. Und ob die KM sich dauerhaft dran hält, bis Du wieder dort antreten musst, ist immer fraglich.
1. Regelung der Ex vortragen
2. Antwort abwarten / 10 Tage Zeit lassen
3. Klagen