22-11-2013, 19:24
(22-11-2013, 16:35)resistance01 schrieb: Das ist eine laaange Geschichte. Die Kurzfassung:Verstehe ...
(22-11-2013, 16:35)resistance01 schrieb: Seitdem gestaltet die KM den Umgang nach Lust und Laune, und solange es mehr als das gesetzliche Minimum ist, habe ich bisher nichts gesagt.Sehr schwierig, Dir einen Rat zu geben.
Da Du ausreichend Erfahrungen über Familiengerichte an Deinem Wohnort sammeln konntest, weisst Du also nicht, was Dich da wieder erwarten könnte (auch ein plötzlicher Entzug des gSR ist ja nicht auszuschließen).
Ich persönlich würde nur noch vor Gericht ziehen, wenn die Umstände gar nicht anders zu verändern wären z.B. bei einem Totalboykott o.ä.
Wenn Du also bekannte Risiken eingehen willst und der Auffassung bist, das Gericht könnte Dir tatsächlich zu einer verbindlichen Ferienregelung verhelfen, dann musst Du klagen.
Vielleicht tauschst Du Dich auch vorher mal mit Vätern, die Erfahrungen in Hamm gemacht haben, aus.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum über Umgang gibt es übrigens nicht, sondern lediglich deutschlandweit eingeschliffene "Regelumgänge".
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel