@ Lustiger
Du läufst geradewegs ins offene Messer.
Deine Exe hat es relativ clever gemacht. Sie ist zum Jugendamt und hat sich den Unterhaltsvorschuss gesichert, eben jene 133.- Euro. Damit ist sie selber aus der Nummer raus, jedenfalls für die nächsten sechs Jahre. Jetzt holt sich das Jugendamt das Geld von Dir wieder - und diese Forderung verjährt frühestens in dreissig Jahren. Dafür wird das Jugendamt schon sorgen.
Und Du bist jetzt wohl als gesetzlicher Vater ihres Kindes von Amts wegen festgestellt? Glückwunsch.
Austriake
Du läufst geradewegs ins offene Messer.
Deine Exe hat es relativ clever gemacht. Sie ist zum Jugendamt und hat sich den Unterhaltsvorschuss gesichert, eben jene 133.- Euro. Damit ist sie selber aus der Nummer raus, jedenfalls für die nächsten sechs Jahre. Jetzt holt sich das Jugendamt das Geld von Dir wieder - und diese Forderung verjährt frühestens in dreissig Jahren. Dafür wird das Jugendamt schon sorgen.
Und Du bist jetzt wohl als gesetzlicher Vater ihres Kindes von Amts wegen festgestellt? Glückwunsch.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1