23-11-2013, 17:53
Also für mich sind das 2 Fehler wegen denen ich im Zweifelsfall auch klagen würde:
1. Wird die Anlage U immer dem "Grunde nach" unterschrieben und nicht in der Höhe. Und
2. Gilt die Anlage U solange weiter, bis sie widerrufen wird.
Und außerdem gilt das Nichtunterzeichnen der Anlage U als Verstoß gegen die "nacheheliche Solidarität" und kann zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen.
1. Wird die Anlage U immer dem "Grunde nach" unterschrieben und nicht in der Höhe. Und
2. Gilt die Anlage U solange weiter, bis sie widerrufen wird.
Und außerdem gilt das Nichtunterzeichnen der Anlage U als Verstoß gegen die "nacheheliche Solidarität" und kann zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen.