24-11-2013, 11:26
(24-11-2013, 11:10)beppo schrieb: Bisher bemüht sich der Gesetzgeber intensiv an den Konsequenzen seines Tuns vorbei zu sehen.
Das folgt eher dem Prinzip, dem Zusammenbrechen der Fischfänge, mit größeren und engeren Netzen zu begegnen.
Leider kennt der Gesetzgeber bisher nur die Familie und die Alleinerziehenden.
Die andere Seite findet gerade mal im Sozialrecht ein Zipfelchen, wenn es um Unterhalt um Umgang geht.
Aber vom Sozialrecht wäre ich auch bei zwei Kindern und mein Schatz bei drei Kindern weit entfernt, wenn man die derzeitige Düsseldorfer Tabelle zur Grundlage nimmt und wir auch nach einer Trennung nahe beieinander wohnen würden zum Wohl der Kinder.
Wie ist das mit dem Wechselmodell. Könnte er das durchsetzen, wenn ich doch die Kinder und damit das ABR haben will?
Kathi