24-11-2013, 11:44
(24-11-2013, 02:44)gleichgesinnter schrieb: Das ist so nicht richtig! Sie muessen erst einmal eine Anklage auf Feststellung der Vaterschaft bei Gericht stellen, wobei das Gericht wiederum zuerst einmal den "Lustigen" suchen wird.
Kannst Du das präzisieren? Ist dieser Ablauf im §1600 BGB so beschrieben?
Mein Wissenstand ist der - die Kindsmutter gibt beim Jugendamt den Namen eines Mannes an, der ihrer Meinung nach der Vater sein sollte. Und das reicht dem Jugendamt, so lange dieser Mann nicht widerspricht. Ein Klageverfahren auf Feststellung der Vaterschaft ist da nirgends als Voraussetzung erwähnt....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1