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Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar
#11
@Petrus: der erste Link in Deinem Beitrag funktioniert leider nicht..

Dazu mal eine Frage in eigener Sache: 2011 nicht bezahlter Exenunterhalt verfällt dann bereits 2014? Jan 2014 verfällt der Jan 2011 Unterhalt, Feb der Feb Unterhalt, usw..?
Keine Pfändungsversuche in 2011, 2012 und 2013 bisher, es bliebe eigentlich nur Taschenpfändung..

Meine Anwältin meint, dass die Rückstände erst in 30 Jahren verjähren.

Ich erkenne die offene Forderung ja grundsätzlich an und zahle immer wieder was ab, so gut ich halt kann, erkenne halt auch irgendwie die Betreuungsleistung der KM an und habe auch wieder regelmäßig Kontakt zum Kind.
Auf der anderen Seite hat die KM sich durch ihre Handlungen aus dem Kreis der von mir Unterstützung verdienenden Personen heraus geschossen.

Was ist der Unterschied zwischen Verwirkung und Verjährung?
Was heißt "geltend machen"? Ich habe viele Anwaltsschreiben, wo gejammert wird, dass ich die offenen Forderungen nicht begleiche und dass sie nicht an meinem derzeitigen Wohnsitz eingetrieben werden können, ich habe kein einziges Anwaltsschreiben, wo die offenen Forderungen benannt, aufgelistet summiert und eingefordert werden. Kein einziger Pfändungsversuch. Wie gesagt sind das nun schon fast drei Jahre.

Wer weiß was dazu?
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RE: Verwirkung: Unterhalt nachträglich nicht mehr eintreibbar - von Clint Eastwood - 24-11-2013, 12:37
Verwirkung von Unterhalt - von Petrus - 23-11-2013, 19:45

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