24-11-2013, 13:14
(24-11-2013, 11:44)Austriake schrieb: Mein Wissenstand ist der - die Kindsmutter gibt beim Jugendamt den Namen eines Mannes an, der ihrer Meinung nach der Vater sein sollte.
Solche Feststellungen des Jugendamtes kann man getrost in den Papierkorb werfen und haben auch keinen Rechtsbestand. Eine Vaterschaft kann man zwar selbst anerkennen, aber Dritte eben nicht. Das geht nur mit einem Vaterschaftstest, ausser man ist verheiratet. Da ist man automatisch der Vater, auch wenn ein anderer Mann in Mutti ejakuliert ist.