24-11-2013, 21:33
Zunächst mal stimmt die Pfändung nicht. Laut Pfändungstabelle sind bei 1900 € netto und drei Unterhaltsberechtigten Kindern noch ca. 7 € pfändbar. Wäre schonmal ein Hunderter mehr, der dir bleibt.
Aus den anderen Angaben heraus lässt sich kein Rat geben, dafür fehlen zu viele Infos.
Warum zahlt die Ex keinen UH? Allein die Behauptung, sie verdiene zu wenig, recht für eine Verweigerung nicht aus.
Dass die erwachsene Tochter nicht zählen sollte scheint mir auch fragwürdig, die müsste eigentlich schon auch noch privilegiert sein und damit den Minderjährigen gleichgestellt.
Aus den anderen Angaben heraus lässt sich kein Rat geben, dafür fehlen zu viele Infos.
Warum zahlt die Ex keinen UH? Allein die Behauptung, sie verdiene zu wenig, recht für eine Verweigerung nicht aus.
Dass die erwachsene Tochter nicht zählen sollte scheint mir auch fragwürdig, die müsste eigentlich schon auch noch privilegiert sein und damit den Minderjährigen gleichgestellt.