24-11-2013, 21:47
Typisch. Ist ja auch eine Mutter. Da ist man beim Eintreiben von Unterhalt sehr viel genügsamer. Diese Art Richter ist wohlbekannt.
Handlungsspielraum ist aber begrenzt.
Die älteste Tochter könnte bei Bedürftigkeit selbst auf Unterhalt klagen. Dann müsstet Ihr Beide zur Berechnung ran. Naja, bei dir sähe es dann Mau aus. Ob die älteste Tochter gegen die Mutter geht, ist die andere Frage.
Pfändungsfreigrenzentabelle kannst Du googlen.
Einen Titel gegen die Ex hast Du scheinbar nicht. Das ist sehr schade.
Von diesem zu zahlendem KU runter zu kommen dürften die Chancen gegen Null gehen.
Ich würde also dem Vorschlag von beppo folgen und berechnen lassen, ob aufstockendes ALGII geht.
Handlungsspielraum ist aber begrenzt.
Die älteste Tochter könnte bei Bedürftigkeit selbst auf Unterhalt klagen. Dann müsstet Ihr Beide zur Berechnung ran. Naja, bei dir sähe es dann Mau aus. Ob die älteste Tochter gegen die Mutter geht, ist die andere Frage.
Pfändungsfreigrenzentabelle kannst Du googlen.
Einen Titel gegen die Ex hast Du scheinbar nicht. Das ist sehr schade.
Von diesem zu zahlendem KU runter zu kommen dürften die Chancen gegen Null gehen.
Ich würde also dem Vorschlag von beppo folgen und berechnen lassen, ob aufstockendes ALGII geht.