25-11-2013, 06:44
(25-11-2013, 05:52)Lagegeschnitzelt schrieb: Was kann mir schlimmstenfalls passieren ...nochmal:
Wenn Du dem Beistand Deines Kindes (Jugendamt) nicht zu seiner Zufriedenheit nachweist, dass Du Dich um Arbeit bemüht hast, die Dich 'leistungsfähig' macht, dann wird der Beistand klagen und man wird -für den Fall, dass Du tatsächlich untätig geblieben warst- Dein Einkommen fiktiv ermitteln (besser ausgedrückt: willkürlich festsetzen! Denn das mit dem "fiktiv" setzt ein Wissen voraus, über das die Familiengerichtsbarkeit bis hinauf zu den Oberlandesgerichten nicht verfügt)....
Es droht die Zwangsvollstreckung.
Vermutlich wird man Dich auch wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, § 170 StGB, anzeigen.