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Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens?
#5
(25-11-2013, 13:54)Simon ii schrieb: Einzeiler (!!!) an das JA, daß Du Deiner Verpflichtung zur Auskunftserteilung erst am xx.xx.2013 nachgekommen bist und deshalb kein Grund für eine erneute Auskunft besteht.

Fertig.

Laß Dich nicht von diesen Knalltüten irre machen!

Grund, aktuelle Auskünfte zu erteilen, ist immer eine erhebliche Veränderung der Einkunfts- und Vermögenssituation!
Die Zwei-Jahresfrist ist eine "Routinefrist"!
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RE: Prüfung der Einkünfte in welchen Abständen rechtens? - von Ibykus - 25-11-2013, 14:40

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