(25-11-2013, 14:40)Ibykus schrieb: Grund, aktuelle Auskünfte zu erteilen, ist immer eine erhebliche Veränderung der Einkunfts- und Vermögenssituation!
Die Zwei-Jahresfrist ist eine "Routinefrist"!
Wayne interessiert das?
Ich zitiere MitGlied:
Zitat:Zunächst würde ich mit einem Einzeiler antworten, dass der Zweijahreszeitraum noch nicht vorbei ist, und deshalb die nächste Auskunft nicht vor Ablauf des Zeitraums erteilt wird.[...]
Wenn dann der nächste Brief kommt, wo auf die Veränderung des Einkommens hingewiesen wird, kannst du dann schreiben, dass sich das Einkommen nicht wesentlich verändert hat und es deshalb weiterhin keine Auskunft gibt. Beim nächsten Brief kann man sich dann darauf hinweisen, die Anhaltspunkte für eine erhebliche Einkommensänderung zu nennen...
Genau so muß er sich verhalten!
Simon II