25-11-2013, 15:57
(25-11-2013, 14:56)Simon ii schrieb:die möglichen Folgen Deines Rates scheinen Dich jedenfalls wenig zu interessieren!(25-11-2013, 14:40)Ibykus schrieb: Grund, aktuelle Auskünfte zu erteilen, ist immer eine erhebliche Veränderung der Einkunfts- und Vermögenssituation!Wayne interessiert das?
Die Zwei-Jahresfrist ist eine "Routinefrist"!
OLG Hamm, FamRZ 91, 594 schrieb:Liegt aber eine atypische Einkommensentwicklung vor, die selbst erkennbar zu einer Überwindung der Wesentlichkeitsschranke des § 323 ZPO führen kann, greift die Schranke des § 1605 Abs. 2 BGB nicht, so daß auch vor Ablauf von 2 Jahren Auskunft verlangt werden kann