25-11-2013, 17:37
Das Jugendamt kannst du relativ leicht aus der Gleichung rausnehmen indem du Unterhalt gemäß Titel aus dem Arbeitslosengeld (1) bezahlst.
Danach gehst du in die Behörde nebenan und sagst denen, dass man weder von 660€ noch von 660€ abzüglich Kindesunterhalt leben kannst und stellst einen Antrag auf ALG2 aufstockend zum ALG1.
Damit hast du erst man das JA aus der Rechnung. Wichtig ist: Der Unterhalt musst du aus Arbeitseinkommen oder entsprechenden Ersatzleistungen bezahlen, nicht vom ALG2!!!
Jetzt hast du nur noch das Arbeitsamt und das Jobcenter an der Backe und selbstverständlich musst du weiterhin Bewerbungsbemühungen zeigen, aber...
die drohen nicht mit Strafanzeige, sondern mit Leistungskürzung. Allerdings ist es einfacher sich mit denen zu arrangieren, da denen die Situation auf dem Arbeitsmarkt geläufiger ist und die Vorstellungen etwas realistischer sind.
Wenn du feststellst, dass der Zustand der Arbeitslosigkeit länger anstehen wird, kommst du um eine Abänderungsklage nicht mehr herum, denn spätestens wenn auch das ALG1 weg fällt, kriegst du nur noch ALG2. Spätestens dann gehen dann die Jugendamtsdrohungen los, aber bis dahin hast du ausreichend Zeit dich z.B. in diesem Forum einzulesen und sonst zu informieren, sodaß dich die Drohung seitens des JA nicht mehr so schnell aus der Fassung bringt.
Danach gehst du in die Behörde nebenan und sagst denen, dass man weder von 660€ noch von 660€ abzüglich Kindesunterhalt leben kannst und stellst einen Antrag auf ALG2 aufstockend zum ALG1.
Damit hast du erst man das JA aus der Rechnung. Wichtig ist: Der Unterhalt musst du aus Arbeitseinkommen oder entsprechenden Ersatzleistungen bezahlen, nicht vom ALG2!!!
Jetzt hast du nur noch das Arbeitsamt und das Jobcenter an der Backe und selbstverständlich musst du weiterhin Bewerbungsbemühungen zeigen, aber...
die drohen nicht mit Strafanzeige, sondern mit Leistungskürzung. Allerdings ist es einfacher sich mit denen zu arrangieren, da denen die Situation auf dem Arbeitsmarkt geläufiger ist und die Vorstellungen etwas realistischer sind.
Wenn du feststellst, dass der Zustand der Arbeitslosigkeit länger anstehen wird, kommst du um eine Abänderungsklage nicht mehr herum, denn spätestens wenn auch das ALG1 weg fällt, kriegst du nur noch ALG2. Spätestens dann gehen dann die Jugendamtsdrohungen los, aber bis dahin hast du ausreichend Zeit dich z.B. in diesem Forum einzulesen und sonst zu informieren, sodaß dich die Drohung seitens des JA nicht mehr so schnell aus der Fassung bringt.