27-11-2013, 15:34
(25-11-2013, 16:40)Simon ii schrieb: Solange diese Begründung nicht vorliegt, braucht er keine Auskunft zu geben!darauf würde ich auch bestehen.
Das bloße "Behaupten" kann jedenfalls solange nicht den Auskunftsanspruch begründen, solange tatsächlich keine relevante Einkommensänderung vorliegt.
Liegt eine solche aber vor, dann wird man auch ohne die Quelle zu nennen auf Abänderung klagen. Die Klagebefugnis entfällt nämlich nicht deswegen, weil man seine DatenQuelle nicht bekannt gibt. Schließlich ist der UnterhaltsSchuldner über die eigenen Vermögensverhältnisse selbst bestens informiert.
Anders, wenn sich die Einkommensverhältnisse nicht geändert haben.
Dann teile ich denen kurz mit, dass man einer "Ente" aufgesessen ist und zur Klärung der weiteren Angelegenheit den/die Informanten mitteilen soll.
Darauf würde ich dann auch bestehen. Denn ich habe durchaus ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer über mich einen derartigen Unsinn verbreitet.
Jugendämter müssen mich aber ohnehin -wie alle Behörden- über alle meine Person betreffenden gespeicherten Daten informieren.
Die obrigkeitliche Geheimniskrämerei aus der Kaiserzeit gibt es nicht mehr!