27-11-2013, 20:57
Einen Vergleich kriegt man nicht aufgebrummt, den geht man freiwillig ein. Insolvenz ist bei laufenden Unterhaltspflichten immer problematisch. Das kleinste Problem lässt neue Rückstände auflaufen, die dann nicht mehr von der Insolvenz erfasst werden.
Hast du es als Aufstocker probiert? Das wird dich retten. Ansonsten musst du zahlen oder du wirst gepfändet, die Pfändungtabelle gilt nicht. Such mal im Forum nach §850d ZPO.
Hast du es als Aufstocker probiert? Das wird dich retten. Ansonsten musst du zahlen oder du wirst gepfändet, die Pfändungtabelle gilt nicht. Such mal im Forum nach §850d ZPO.