Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kostenbeitragspflichtverletzung?
#10
(28-11-2013, 12:02)hans schrieb: Sehe es denn anders aus, wenn der Vater die Erbschaft, die ohnehin beim FA bekannt ist, einem Dritten wie mir überträgt, um die heisse Kartoffel loszuwerden? Könnte man das als Vorsatz werten, um sich der Zahlungspflicht zu entziehen? Würde dann auch mir ein Betrugsverfahren wegen Mittäterschaft drohen, wenn ich die Erbschaft annehmen und den Hasenfuss damit machen würde?
man muss betonen und darauf hinweisen, dass das oben Geschriebene nicht zu Ende gedacht wurde ..!
Bei einer Übertragung der Erbschaft auf Dritte -in Betracht käme eine Schenkung- ist problematisch, ob diese nicht sittenwidrig sein könnte. Den Zusammenhang darzustellen bedarf es ja keiner großen Fantasie. "Kollusionsverträge" sind nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sittenwidrig. Es handelt sich um Verträge, die absichtlich geschlossen werden, um Dritte zu schädigen, wie eben dieser Schenkungsvertrag!

Das Unerhörte daran, Deinen Bekannten an den Kosten zu beteiligen, ist ja auch seine vorangegangene Entsorgung. Wenn dem Amt zu diesem Zeitpunkt schon bekannt gewesen wäre, dass eine Erbschaft ansteht, könnte man ihm unter Hinweis auf das sonstige Wirken der parasitären Helferindustrie konkret vorwerfen, Geldschneiderei zu betreiben.

Wenn es so oder so nur sehr schwierig und nur mit rechtlichen Bedenken möglich sein wird, sich dieser finanziellen Mitwirkung zu entziehen, würde ich es mir nicht nehmen lassen, alle dazu erforderlichen Mittel zu verwenden, um weitere Gutachten das Sorgerecht betreffend, einzuholen und klagen was das Portemonnaie her gibt! Am Geld dafür mangelt es ja nicht. Lieber würde ich es 10 Gutachtern in den Hals werfen, als mich dieser Entsorgungsmaschinerie zu unterwerfen.
Und ich würde auch nicht mit Vorwürfen sparen, man weigere sich nur deswegen, die Kinder ihrem Vater zu überantworten, weil man aus schnöder Profitorientiertheit lieber das Kindeswohl schädigt, als auf Umsatz zu verzichten.

Und natürlich ist das ein Fall für die Presse (deren Wohlwollen man ja auch "kaufen" kann!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 17:32
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 18:31
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 19:11
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 20:41
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 28-11-2013, 02:54
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 07:09
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 28-11-2013, 12:02
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 16:12
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 18:41

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste