28-11-2013, 16:34
das gemeinsame Sorgerecht ist immer zum greifen nah - du darfst nur nicht nach greifen.
Nur unzertstrittenen Eltern hilft die neue Gesetzeslage. Das gemeinsame Sorgerecht Eltern, bei denen einer (nämlich in der Regel die Mutter) nicht will, zu ermöglichen, ist mit der Gesetzesänderung nicht beabsichtigt. Sonst hätte man nicht auf das Kindeswohl abgestellt, sondern es von Anfang an für gegeben erklärt und nur im konkreten Einzelfall auf Antrag darüber verhandelt. Mit dem Hinweis auf das Kindeswohl war jedem Deppen klar, dass damit den Familiengerichten die Chance eingeräumt wird, Vätern weiterhin das gemSR vorzuenthalten, wenn die Mutter weiterhin allein bestimmen will.
Das Kindeswohl hat der Gesetzgeber mütterfreundlichen Kinderfeinden überantwortet. Die sitzen in den Jugendämtern und in den Familiengerichten!
Natürlich wäre Deine Rechtsposition mit Sorgerecht gestärkt und nur du -wenn überhaupt- kannst die Mutter beurteilen.
Meine Erfahrungen sagen mir, dass bei einer solchen Konstellation wie von Dir beschrieben, Mütter skrupellos werden und sich ihre Alleinentscheidungsbefugnisse und Alleinbesitzansprüche unter keinen Umständen wegnehmen lassen.
Besteht ein vollstreckbarer Unterhaltsbeschluss, kann man Druck ausüben.
Das zeigt gelegentlich Wirkung!
Nur unzertstrittenen Eltern hilft die neue Gesetzeslage. Das gemeinsame Sorgerecht Eltern, bei denen einer (nämlich in der Regel die Mutter) nicht will, zu ermöglichen, ist mit der Gesetzesänderung nicht beabsichtigt. Sonst hätte man nicht auf das Kindeswohl abgestellt, sondern es von Anfang an für gegeben erklärt und nur im konkreten Einzelfall auf Antrag darüber verhandelt. Mit dem Hinweis auf das Kindeswohl war jedem Deppen klar, dass damit den Familiengerichten die Chance eingeräumt wird, Vätern weiterhin das gemSR vorzuenthalten, wenn die Mutter weiterhin allein bestimmen will.
Das Kindeswohl hat der Gesetzgeber mütterfreundlichen Kinderfeinden überantwortet. Die sitzen in den Jugendämtern und in den Familiengerichten!
Natürlich wäre Deine Rechtsposition mit Sorgerecht gestärkt und nur du -wenn überhaupt- kannst die Mutter beurteilen.
Meine Erfahrungen sagen mir, dass bei einer solchen Konstellation wie von Dir beschrieben, Mütter skrupellos werden und sich ihre Alleinentscheidungsbefugnisse und Alleinbesitzansprüche unter keinen Umständen wegnehmen lassen.
Besteht ein vollstreckbarer Unterhaltsbeschluss, kann man Druck ausüben.
Das zeigt gelegentlich Wirkung!