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Kostenbeitragspflichtverletzung?
#11
also - wenn so ein erbe ansteht....dann würde ich die arbeit per vertrag mal für 1 jahr ohne alg1 + 2 ruhen lassen...

a) 2 perfekte RAs suchen, spezialisiert auf FR - jedem 5keur in die handdrücken und sagen: mach! bei erfolg selbe summe!
b) überhaupt überprüfen lassen, ob die in obhutnahme rechtens war
c) im vorfeld einen medienanwalt einschalten, der diese sache pressewirksam breittritt, mit behördennamen, mitarbeiternamen, telefonnr. derselben, an viele institutionen schicken lassen, internetblog
d) u.u. rechtsmittel einlegen, aufsichtsbeschwerden, amtshaftungsanträge lostreten

jetzt hat er das geld und kann seinen kindern beistehen! somit ist die fortsetzung der in obhutname nicht mehr notwendig, weil die voraussetzungen weggefallen sind. diese behörden müssen so unter druck geraten, daß sie jeden tag in der zeitung, funk und fernsehen sich rechtfertigen müssen. das kann man mit einem bruchteil an euros aus dieser summe bewerkstelligen.

e) ich würde keinen cent mehr bezahlen, das geld, wenn es erbschaftsversteuert ist, ins ausland, zugriffsfrei vor diesen kraken und diese bande vor mir her hetzen.

dann wird er sehen, wie schnell die kinder bei ihm sind!

nur so meine meinung...

bb
netlover
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Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 17:32
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 18:31
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 19:11
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 20:41
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RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von netlover - 28-11-2013, 17:26
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 18:41

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