28-11-2013, 18:57
Auch die Rechtspfleger machen sich so ihre Gedanken:
Dann wird klar, worum es geht:
Eine irrsinnige ABM für Anwälte also.
Zitat:Der Fall ist ja meistens: Die KM hat das alleinige Sorgerecht und der KV beantragt nun das gemeinsame Sorgerecht.
a) KM stimmt sofort zu (dann stellt man sich zwar die Frage, warum keine Sorgeerklärung abgegeben wurde; naja)
b) KM trägt erstmal "irgendetwas" vor und stimmt dann letzendlich doch zu
Dann wird klar, worum es geht:
Zitat:Also nach meiner (bisherigen) Meinung ist das Verfahren nach § 1626 a II BGB einer Einigungsgebühr nicht zugänglich.(Hervorhebung fett von mir)
Aber ich habe zunehmend diese Verfahren auf dem Tisch und die Rechtsanwälte beantragen wild Einigungsgebühren...
http://www.rechtspflegerforum.de/showthr...post917876
Eine irrsinnige ABM für Anwälte also.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #