29-11-2013, 01:40
Zitat: „Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt“ (S. 66).
Das bedeutet u.a. konkret:
Zitat:Vorschlag Nr. 23
Regelung der temporären Bedarfsgemeinschaft: 1) Zuordnung des Kindes zur BG des sorgeberechtigten Elternteils, ggf. unter Berücksichtigung des sog. "Residenzmodells";
Also: Wir erzwingen das Familienmodell bei geringverdienenden (Trennungs-)Eltern einfach und überhaupt sind die Umgangskosten am besten in der Hand der Alleinerziehenden aufgehoben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #