29-11-2013, 14:47
Hallo Leute. hab heute ein Brief von Amtsgericht bekommen:
...
Ihnen wird aufgegeben, gemäß § 235 Abs.1 Satz 1 FamFG binnen 3 Wochen Auskünfte über Ihre Einkünfte zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, das bei Ausbleiben der Fristgerechten Auskunft eine entsprechende Auskunft eingeholt werden wird beim Arbeitgeber in Luxemburg, wobei der Arbeitgeber nach $236 Abs. 4 zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet ist.
1 Kann Deutsches Amtsgericht eine ausländische Firma überhaupt zwingen die Auskünfte zu erteilen?
2 Ich wohne in EU Ausland und bezahle nach wie vor mindest KU! Wenn ich bzw mein Arbeitgeber die Auskünfte darlegt werde ich sehr wahrscheinlich mehr KU bezahlen müssen! Was passiert wenn ich trotz hocheinstufung weiterhin mindest KU bezahle?
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Ihnen wird aufgegeben, gemäß § 235 Abs.1 Satz 1 FamFG binnen 3 Wochen Auskünfte über Ihre Einkünfte zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, das bei Ausbleiben der Fristgerechten Auskunft eine entsprechende Auskunft eingeholt werden wird beim Arbeitgeber in Luxemburg, wobei der Arbeitgeber nach $236 Abs. 4 zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet ist.
1 Kann Deutsches Amtsgericht eine ausländische Firma überhaupt zwingen die Auskünfte zu erteilen?
2 Ich wohne in EU Ausland und bezahle nach wie vor mindest KU! Wenn ich bzw mein Arbeitgeber die Auskünfte darlegt werde ich sehr wahrscheinlich mehr KU bezahlen müssen! Was passiert wenn ich trotz hocheinstufung weiterhin mindest KU bezahle?