29-11-2013, 15:31
Hallo zusammen!
Teil 1 könnt ihr hier nachschauen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8284
Mein Mann hat Widerspruch eingelegt gegen diese unrealistische Berechnung die wir bekommen haben.
Als Grund haben wir angegeben das die Hochstufung nicht in Frage kommt da er mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig ist.
Ebenso wurde die Rentenversicherung sowie Schulden aus damaliger Beziehung nicht berücksichtigt.
Ebenso wollten wir Umgangskosten geltend machen.
Heute kam die Antwort vom Jugendamt:
" Sehr geehrter Herr Xy,
bezugnehmend auf Ihr schreiben vom 27.11.13 möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass nicht Ihre derzeitige Ehefrau Unterhaltsschuldner für Ihr Kind xy ist, sondern dass Sie als Vater zu Unterhalt verpflichtet sind. Daher erübrigen sich die Einwendungen Ihrer Ehefrau, da sie nicht in Anspruch genommen wird.
Im übrigen ist Einkommen des betreuenden Elternteils für die Berechnung des Kindesunterhaltes für den barunterhaltspflichtigen Elternteil unerheblich, da es sich um ein minderjähriges Kind handelt. Dieses geht im übrigen auch dem Bedarf Ihrer jetzigen Ehefrau vor, die im Rang nach Ihrem Kind steht.
Ich lege in der Anlage eine Berechnung bei, die sowohl die Rentenversicherung wie auch die Darlehen berücksichtigt, obgleich dieses nach wie vor nicht nachgewiesen ist, was gemeinsame Schulden mit Frau xy betrifft."
Dann weißt sie noch auf die Rückstände hin und das keine weitere Erklärungen mehr folgen. Wenn er nicht zahlt dann wird sie es einklagen.
Nach allen Abzügen bleibt ein unterhaltsrechtliches Einkommen von 1908 Euro.
Dazu wird er wieder eine Stufe höher gesetzt in Gruppe 4: 2301-2700
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich sich wegen 7 Euro eine Stufe niedriger Einzustufen??
oder sind die da echt krass....
2. Kann man keine Umgangskosten geltend machen? So wie ich das hier schon mehrfach gelesen habe kann man wenn man das Kind alle 14 Tage (von Freitag mittag bis Sonntag Abend) hat 6/30 vom Unterhalt im Monat abziehen???
3. Wenn ich gering verdiene dann ist doch mein Mann theoretisch mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig und somit ist er 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet und kann nicht hoch gestuft werden, oder sehe ich das falsch?
Schon mal Vielen Dank im Vorraus!!!
Lg Eve
Teil 1 könnt ihr hier nachschauen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8284
Mein Mann hat Widerspruch eingelegt gegen diese unrealistische Berechnung die wir bekommen haben.
Als Grund haben wir angegeben das die Hochstufung nicht in Frage kommt da er mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig ist.
Ebenso wurde die Rentenversicherung sowie Schulden aus damaliger Beziehung nicht berücksichtigt.
Ebenso wollten wir Umgangskosten geltend machen.
Heute kam die Antwort vom Jugendamt:
" Sehr geehrter Herr Xy,
bezugnehmend auf Ihr schreiben vom 27.11.13 möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass nicht Ihre derzeitige Ehefrau Unterhaltsschuldner für Ihr Kind xy ist, sondern dass Sie als Vater zu Unterhalt verpflichtet sind. Daher erübrigen sich die Einwendungen Ihrer Ehefrau, da sie nicht in Anspruch genommen wird.
Im übrigen ist Einkommen des betreuenden Elternteils für die Berechnung des Kindesunterhaltes für den barunterhaltspflichtigen Elternteil unerheblich, da es sich um ein minderjähriges Kind handelt. Dieses geht im übrigen auch dem Bedarf Ihrer jetzigen Ehefrau vor, die im Rang nach Ihrem Kind steht.
Ich lege in der Anlage eine Berechnung bei, die sowohl die Rentenversicherung wie auch die Darlehen berücksichtigt, obgleich dieses nach wie vor nicht nachgewiesen ist, was gemeinsame Schulden mit Frau xy betrifft."
Dann weißt sie noch auf die Rückstände hin und das keine weitere Erklärungen mehr folgen. Wenn er nicht zahlt dann wird sie es einklagen.
Nach allen Abzügen bleibt ein unterhaltsrechtliches Einkommen von 1908 Euro.
Dazu wird er wieder eine Stufe höher gesetzt in Gruppe 4: 2301-2700
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich sich wegen 7 Euro eine Stufe niedriger Einzustufen??
oder sind die da echt krass....
2. Kann man keine Umgangskosten geltend machen? So wie ich das hier schon mehrfach gelesen habe kann man wenn man das Kind alle 14 Tage (von Freitag mittag bis Sonntag Abend) hat 6/30 vom Unterhalt im Monat abziehen???
3. Wenn ich gering verdiene dann ist doch mein Mann theoretisch mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig und somit ist er 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet und kann nicht hoch gestuft werden, oder sehe ich das falsch?
Schon mal Vielen Dank im Vorraus!!!
Lg Eve