30-11-2013, 00:00
(29-11-2013, 12:48)Sixteen Tons schrieb: Der Wohnraummehrbedarf ist aber davon losgelöst. Das ist
eine Anspruch des umgangsberechtigte Elternteils während
der anteilige Regelbedarf ein Anspruch des Kindes ist.
Dann müsste man also sein Einkommen um die Höhe des anteiligen Regelbedarfes kürzen und es als Betreuungsgeld oder so deklarieren.