30-11-2013, 02:19
(29-11-2013, 23:58)raid schrieb: Außerdem ist die temporäre BG aus der Sozialgesetzgebung alleine schon wegen ihrer Gleichberechtigungsfunktion nicht mehr wegzudenken!
Die "temporäre BG" ist Richterrecht und kein Teil der Sozialgesetzgebung. Die Sozialgesetzgebung hat die Vater-Kind-Familie schlicht vergessen zu berücksichtigen. Ob fahrlässig oder absichtlich, das sei mal dahingestellt. Und es sind mächtige Kräfte, die in ministeriellen und ähnlichen Arbeitsgruppen sitzen, die sich offensichtlich die Vater-Kind-Familie ganz leicht aus der Verfassung wegdenken können.
Es sind ebenso mächtige Kräfte innerhalb der CDU und SPD, denen es ganz leicht fällt, die Gesetzgebung so zu gestalten, dass das Richterinstitut der "temporären BG" durch Gesetzgebung wieder eliminiert wird. Bis dann wieder jemand an die Verfassung denkt, sind leicht mal ein paar hunderttausend Vater-Kind-Umgangsbeziehungen schlicht ausgehungert worden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #