30-11-2013, 07:47
(30-11-2013, 02:19)sorglos schrieb: Und es sind mächtige Kräfte, die in ministeriellen und ähnlichen Arbeitsgruppen sitzen, die sich offensichtlich die Vater-Kind-Familie ganz leicht aus der Verfassung wegdenken können.natürlich: die Gedanken sind frei!
So sieht das BVerfG die Verantwortung der Eltern:
"Art. 6 II GG begründet für Eltern gleichermaßen das Recht wie die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Diese den Eltern zuvörderst zugewiesene Verantwortung für ihr Kind hat dessen Wohl zu dienen. Das Elternrecht ist insofern ein Recht im Interesse des Kindes ...."
Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung die temporäre Bedarfsgmeinschaft im Lichte der Verfassung entwickelt. Das Kindeswohl ist nämlich nicht nur im Wirkungskreis der Mutter zu fördern, sondern auch dann, wenn es sich beim Vater aufhält.
Die Vater-Kind-Beziehung ist damit Teil der Verfassung. Ein gesetzlicher Eingriff wäre mithin verfassungswidrig.