30-11-2013, 23:57
also dann nochmal:
Anklage für den Zeitraum 11/2010 bis 2013 mit anschl. Verurteilung.
Und im Berufungsverfahren Ermittlungen für den Zeitraum Okt. 2009 bis Okt. 2010?
Dieser Zeitraum war doch gar nicht angeklagt!
Wer hat denn die Berufung eingelegt?
Anklage für den Zeitraum 11/2010 bis 2013 mit anschl. Verurteilung.
Und im Berufungsverfahren Ermittlungen für den Zeitraum Okt. 2009 bis Okt. 2010?
Dieser Zeitraum war doch gar nicht angeklagt!
Wer hat denn die Berufung eingelegt?