01-12-2013, 11:27
Ich dachte halt mit Rechtskraft eines Urteils egal ob Zurücknahme der Berufung oder Verwerfung der Berufung ist der Zeitraum davor erledigt. Und kann somit nicht mehr gegen mich verwendet werden, also müsste auch nicht ermittelt werden.
Aber dem ist dann wohl nicht so. Im Moment geht es um die Vorladung meiner LG zur Polizei Zeugenaussage ( wg dem besagten Zeitraum
Gruß Skippie
Aber dem ist dann wohl nicht so. Im Moment geht es um die Vorladung meiner LG zur Polizei Zeugenaussage ( wg dem besagten Zeitraum
Gruß Skippie