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kinder volljährlich, lange obdachlos
#3
Die Ex ist sowieso passé. Kindesunterhaltsschulden sind Schulden, die du bei den Kindern hast, ab 18 darf die Ex die auch nichts mehr eintreiben, das dürfen nur noch die Kinder.
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Nachrichten in diesem Thema
kinder volljährlich, lange obdachlos - von ullrich - 02-12-2013, 01:56
RE: kinder volljährlich, lange obdachlos - von p__ - 02-12-2013, 10:11
RE: kinder volljährlich, lange obdachlos - von ullrich - 02-12-2013, 11:52
RE: kinder volljährlich, lange obdachlos - von ullrich - 08-12-2013, 15:00

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