Wenn du Stufe 1 bezahlst, aber eine höhere Stufe schuldest, dann laufen in Höhe der Differenz Schulden auf - Das Amt könnte eine Pfändung einleiten, entweder dein Konto oder sie beantragen einfach eine sog. Abzweigung von deinem Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur kürzt dir dann entsprechend.
Wenn dir das nicht reicht, kannst du ergänzendes ALG2 beantragen.
Andererseits: Sei schneller! Teile der Unterhaltsstelle mit, dass du arbeitslos geworden bist und verlange einen "Zwangsvollstreckungsverzicht" in Bezug auf die Differenz.
Wenn dir das nicht reicht, kannst du ergänzendes ALG2 beantragen.
Andererseits: Sei schneller! Teile der Unterhaltsstelle mit, dass du arbeitslos geworden bist und verlange einen "Zwangsvollstreckungsverzicht" in Bezug auf die Differenz.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #