03-12-2013, 17:07
Hm, Danke, das war mir schon bewusst, aber selbt worst case 30 % Selbstbehaltreduktion wären noch immer 700 € Selbstbehalt und nicht 600 €. Ausserdem HOFFE ich zumindest mal, dass diese 30 % eine negative Ausnahmeerscheinung sind. Zumal die Deckung des Lebensbedarfs des UH-Pflichtigen allein durch die Ehefrau ausscheidet - sooo gut verdient sie auch wieder nicht. Selbst aus einem hälftigen Anspruch auf das Geld der Ehefrau (der ja schon allein deswegen nicht gegeben ist, weil der Pflichtige ja eben selbst verdient) könnte der UH nicht in voller Höhe für alle Kinder bestritten werden.