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Chancen Mangelfallberechnung
#13
(04-12-2013, 12:36)Austriake schrieb: Was geschieht, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? Woher kommt dann der Unterhalt, und vor allem - in welcher Höhe?

Dann bekommt das Kind Halbwaisenrente. 10 % von den
Bezügen, die der Verstorbene erhalten hätte + Zuschlag aus
Rentenzeiten des verst. Pflichtigen. Die gibt es bis zum Lebensalter von 27 Jahre max. für den Waisen.
Dann gibt es aber auch wieder Abschläge, wenn die Eltern noch
keine 63 Jahre beim Ableben waren, das Kind ggf. mehrere
Waisenrenten erhalten könnte und Einkommen des Kindes wird
auch angerechnet. Da hat der Staat hohe Hürden aufgebaut.

*Edit(h): Wackelpudding war schneller*
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 16:14
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 03-12-2013, 17:07
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Theo - 03-12-2013, 21:57
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 03-12-2013, 22:35
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von p__ - 03-12-2013, 23:02
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von Jessy - 04-12-2013, 10:53
RE: Chancen Mangelfallberechnung - von beppo - 04-12-2013, 21:10

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